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Sprech- und Öffnungszeiten

 

Das Amtsgerichtsgebäude ist geöffnet

Montag bis Donnerstag: 07:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                      07:30 - 14:00 Uhr

(bei länger dauernden Sitzungen wird später geschlossen)

 

Sprechzeiten für Besucher:

Montag bis Freitag: 08:30 - 12:00Uhr

und nach Vereinbarung. -  Terminsvereinbarung.

 

 

               

  RECHTSANTRAGSSTELLE 

N U R   nach telefonischer Vereinbarung ! 


in ZIVIlSACHEN:


07351/59-563

 

in FAMILIENSACHEN:

07351/59-510

07351/59-524

in STRAFSACHEN:


07351/59-506

                

 

                  INFOTHEK und BERATUNGSHILFE

 

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag            09:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Telefon: 07351/59-505


In Beratungshilfesachen sind die Einkommens- und

Vermögensverhältnisse nachzuweisen. Geeignete

Belege (Lohnabrechnungen, Gehaltsbescheide,

SGB II- bzw. SGB XII-Belege, Hartz-IV-Bescheide,

sowie Nachweise über laufende Ausgaben, Versiche-

rungen, Mietverträge, Kontoauszüge der letzten

3 Monate, etc.) sind vorzulegen.

Ferner sind Unterlagen (bspw. Verträge, bisheriger

Schriftverkehr, etc.) zu der Angelegenheit für die Be-

ratungshilfe beantragt wird, vorzulegen.

Ohne Vorlage dieser Belege kann kein Berechtigungs-

schein erteilt werden.

 

 

Bereitschaftsdienst:

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

 

 

 
 

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