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Sprech- und Öffnungszeiten
Das Amtsgerichtsgebäude ist geöffnet
Montag bis Donnerstag: 07:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 14:00 Uhr
(bei länger dauernden Sitzungen wird später geschlossen)
Sprechzeiten für Besucher:
Montag bis Freitag: 08:30 - 12:00Uhr
und nach Vereinbarung. - Terminsvereinbarung.
RECHTSANTRAGSSTELLE
N U R nach telefonischer Vereinbarung !
in ZIVIlSACHEN:
07351/59-563
in FAMILIENSACHEN:
07351/59-510
07351/59-524
in STRAFSACHEN:
07351/59-506
INFOTHEK und BERATUNGSHILFE
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Telefon: 07351/59-505
In Beratungshilfesachen sind die Einkommens- und
Vermögensverhältnisse nachzuweisen. Geeignete
Belege (Lohnabrechnungen, Gehaltsbescheide,
SGB II- bzw. SGB XII-Belege, Hartz-IV-Bescheide,
sowie Nachweise über laufende Ausgaben, Versiche-
rungen, Mietverträge, Kontoauszüge der letzten
3 Monate, etc.) sind vorzulegen.
Ferner sind Unterlagen (bspw. Verträge, bisheriger
Schriftverkehr, etc.) zu der Angelegenheit für die Be-
ratungshilfe beantragt wird, vorzulegen.
Ohne Vorlage dieser Belege kann kein Berechtigungs-
schein erteilt werden.
Bereitschaftsdienst:
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
